Untersuchung von Honigen zur Qualitätssicherung

Der Imkerverein Lüneburg (IV LG) bietet die Untersuchung von Honigproben in Zusammenarbeit mit folgenden zwei Laboren an:

  • LAVES Bieneninstitut Celle (BI Celle)
  • Food QS GmbH, Langenzenn (Food QS)

Die Untersuchung von Honigproben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert, je Probe mit 55,oo €.

Untersuchungsumfang:

  • Wassergehalt
  • Invertase
  • Elektrische Leitfähigkeit
  • Botanische Herkunft der Pollen
  • Sensorik organoleptisch
  • Empfehlung einer Sortenbezeichnung

     

    Imkereien sind Lebensmittelerzeuger und gehalten, sich zumindest mit ausreichenden Stichproben über die Qualität ihrer Produkte zu vergewissern.

    Kosten:

    Der IV LG beantragt die Förderung bei der zuständigen Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Vor deren Zusage (vorzeitiger Maßnahmebeginn) dürfen Proben nicht zur Untersuchung gegeben werden. Gleichwohl ist die Zusage unverbindlich. In der Vergangenheit sind die Fördergelder jedoch stets „geflossen“.

    Labor                            Bearbeitungsspanne         Kosten €       Förderung €         Eigenanteil €

    LAVES BI Celle               6- 8 Wochen                       88,08              55,00                     33,08

    Food QS                            1 Woche                         119,00             55,00                     64,00

    Honigzustand:

    Der Honig soll nach der Ernte gesiebt und abgeschäumt sein. Auch weitere Stadien bis zur Verkaufsreife sind möglich.

    Menge, Verpackung, Beschriftung:

    250 g im DIB-  oder Neutral-Honigglas, Höhe des Glases ca. 8 cm. Aufkleber auf dem Glas mit Angabe von Namen, Anschrift, Ernteort und Erntetag.

    Abgabestellen:

    Anlieferung zuvor telefonisch absprechen !

    • Familie Sieglinde und Gustav Helms, Betzendorfer Weg 51, 21409 Embsen, Tel: 04134-7750
    • Claudia Kutzick, Am Ressenberg 16, 21398 Süttorf, Tel. 0170/5879215
    • Ludwig Schwab, Hasenburger Weg 6, 21335 Lüneburg, Tel. 04131-401786

    Termine:

    • Für BI Celle                           Termin folgt Mitte Oktober 
    • Für Food QS                         Termin folgt Mitte Oktober 
    • Nächste Abgabe-Termine werden hier eingestellt, vermutlich erst ab Mitte Oktober 2024. Grund ist die Umstellung des Antragsverfahrens zur finanziellen Förderung.

     

    Ablauf und Abrechnung:

    Bei der Anlieferung erteilen die Imkerin/der Imker eine Einzugsermächtigung zu Gunsten des IV LG zu den vollen Untersuchungskosten. Nach den Abgabeterminen sorgt der Honigobmann für den Versand zu den Laboren und fügt einen schriftlichen Auftrag bei. Das jeweilige Untersuchungsergebnis erhält die Imkerei direkt vom Labor; vom BI Celle schriftlich, von Food QS per Mail. Wenn bei Food QS keine Mail- Anschrift angegeben wird, dann geht das Analyseergebnis auf dem Umweg über den Imkerverein an die Imkerei.

    Der Kassenwart des IV LG erhält vom Labor eine Sammelrechnung für jede Lieferung, zieht dann die anteiligen Kosten von den Konten der Imkereien und bezahlt die Rechnung.  Nach Ablauf des Förderjahres (01.08. – 31.07.)  erhält der IV LG von der LWK die Fördergelder und leitet diese anteilig (55,00 € je Probe) an die Imkereien weiter.

    Allgemein:

    Neben der angesprochenen Eigenkontrolle als Lebensmittelerzeuger können die Imkerinnen und Imker das Untersuchungsergebnis gut für die Kundenberatung nutzen. Die Untersuchungsergebnisse dürfen nicht auszugsweise vervielfältigt werden

    Wie hoch die Kostenbelastung je Honigglas ist, das hängt von der Größe der jeweiligen Charge ab. Rechenbeispiel: Frühtrachternte von 4 Völkern je 20 kg, ergibt 80 kg in 160 Gläsern je 500 g. 33,08 € : 160 Gläser ergibt einen Kostenanteil von 0,21 € (BI Celle) oder von 0,41 € (Food QS) je Glas. Die nachgewiesene Qualität und zutreffende Sortenangabe können und sollten sich im Verkaufspreis widerspiegeln.

    Selbstverständlich können Imkereien selbständig Honigproben untersuchen lassen, wobei dann die finanzielle Förderung nach den Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

    Die Aussage des Analyseergebnisses für alle Gebinde einer Charge ist nur dann repräsentativ, wenn die Gesamtmenge der Charge zuvor innig durchmischt wurde. Siehe dazu im Anhang auch „ Herstellen einer repräsentativen Honigprobe“.

    Herstellen-einer-repraesentativen-Honigprobe.pdf

     

    Exemplarisch ein Prüfbericht einer Honiganalyse:

    Prüfbericht-für-Honig.pdf

    …und zum Schluss noch die „Leitsätze für Honig“:

    Leitsätze-für-Honig.pdf