Futterkranzproben 2023 / 2024

In dieser Saison wird das Verfahren deutlich vereinfacht. Eine Vorabanmeldung beim Veterinäramt des Landkreis Lüneburg ist für die Teilnahme nicht mehr erforderlich. Entnahmebögen für die Einzelstandorte der Bienenhaltung werden nicht mehr ausgegeben.
Ab Anfang Oktober können die Futterkranzproben wie bisher entnommen werden. Sie werden dann vom Bienenhalter oder der Bienenhalterin zusammen mit dem neuen, vollständig ausgefüllten und mehrfach unterschriebenen neuen Formular wie bisher am Trichinenfenster des Landkreises zur Untersuchung abgegeben.

Antrag Futterkranzprobe: FKP Antrag 2023-2024

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Viele von uns fragen sich, warum eine Futterkranzprobe entnommen werden soll. Aber wer für die Bienengesundheit einen kleinen Beitrag leisten möchte, der sollte dieses tun.

Besonders Wanderimker, wie Rückkehrer aus der Heide, sind gefährdet und sollten sich an die Anfangssymptome der AFB, wie zum Beispiel eingefallene Zelldeckel, erinnern und bei Auftreten derartiger Symptome das Veterinäramt des Landkreises kontaktieren, da bereits bei Verdacht eine Anzeigepflicht besteht. Regelmäßige Bauerneuerung, eine wichtige Vorbeugung gegen verschiedene Brutkrankheiten der Bienen, ist gute imkerliche Praxis und sollte für jeden Imker selbstverständlich sein.
Neben der regelmäßigen Bauerneuerung, den Futterkranzproben und dem Zukauf nur mit Gesundheitszeugnis ist als weitere Vorsorgemaßnahme die Reinigung und Desinfektion von Beuten und Rähmchen zu nennen. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, wenn gebrauchte, zugekaufte Rähmchen und Beuten in Benutzung genommen werden sollen.

Zeitpunkt

  • Herbst/Winter; mind. 2 Wochen nach Ende der Einfütterung
  • Frühjahr; nach der Auswinterung bis kurz vor der ersten Massentracht
  • -> Wenn das Ergebnis für den Nachweis der Bienengesundheit genutzt werden soll, darf die Beprobung erst nach dem 1. September erfolgen (Bienenseuchen-VO).
  • -> Im Landkreis Lüneburg werden die Futterkranzproben frühestens im Oktober / besser Anfang November genommen- dann findet normalerweise keine Räuberei mehr statt.

 

Probenumfang

  • Sammelprobe von max. 12 Völkern, insgesamt 150 g
  • auch standübergreifend möglich
  • -> Die Völker sollten mit etwa gleichen Mengen an der Sammelprobe beteiligt sein.
    (z.B. 10 Völker mit je 15 g = 150 g, 3 Völker mit je 50 g = 150 g)

Entnahmestelle

  • in der Nähe des Brutnestes bzw. des Sitzes der Wintertraube
  • wenn vorhanden: von einer bebrüteten Wabe
  • Vorrangig von verdeckelten Honigresten, da sonst die Probe vom verarbeiteten Winterfutter ist.
  • Entnahme auch von neuem Bau möglich

Geräte

  • Stockmeißel, bei milden Wetter auch Feger und Rauch
  • Für jede Sammelprobe 2 saubere Löffel, 1 Gefrierbeutel 3 Liter
  • Edding (wasserfester Filzschreiber), 3 oder mehr Gefrierdosen o.ä. Gefäße
  • 1 Paar Einweghandschuhe für jede Sammelprobe
  • Wasser und Handtuch, größere Abdeckgefäße

Protokollbogen

Für jeden gemeldeten Heimatstand fertigt das Veterinäramt einen Protokollbogen aus. Die Stände sind mit ihrem Koordinaten im EDV-System des Landkreises erfasst. Daher darf kein Bogen für einen anderen Stand verwendet werden. Gibt es für einen Stand keinen Bogen, dann erfolgt für diesen Stand die Dokumentation auf einem leeren Blatt oder Blanko-Bogen. Sind Stände zur Zeit der Probenahme nicht besetzt oder sind auf Dauer aufgegeben worden, ist der Protokollbogen mit einem entsprechenden Vermerk an das Veterinäramt zurückzusenden.

Verfahren der Probenahme im Landkreis Lüneburg

1. Jahr:
Im Auftrag des Veterinäramtes nimmt ein Imker (Probenehmer) die Probe/n nach Terminabsprache

2. Jahr:
Nach Terminabsprache sucht der Probenehmer die Imkerei auf und gibt dem Imker nur erläuternde Hinweise bei der Probenahme. (keine aktive Hilfe)

3. Jahr und folgende:
Auf Antrag können Imker/Innen bei den eigenen Völkern die Probe selbst nehmen und liefern diese mit Protokoll beim Veterinäramt ab. Zur erstmaligen Selbstbeprobung erhalten die Imkereien ausführliche schriftliche Hinweise.

Vorbereitung

  • Skizze des Standes auf der ersten Seite des Protokollboges fertigen. Perspektive: vor dem Flugloch stehend oder aus der Vogelperspektive
  • Auf der Skizze die Beuten durchnummerieren, links beginnend.
  • Auf der Rückseite des Protokollbogens werden die Völker-Nummern (von der Seite 1) in der ersten Spalte eingetragen.
  • Planung der Gruppenbildung für mehrere Sammelproben, wenn die Völkerzahl des Standes über 12 liegt.
  • Gefrierbeutel mit Edding beschriften. Am unteren Rand mit dem Namen des Imkers/der Imkerin und der Nr. der Sammelprobe. Die Nummern der Sammelproben einer Imkerei sind fortlaufend und beginnend mit der „1“ zu versehen.
  • Den Gefrierbeutel in ein bruchsicheres Gefäß stecken und den überstehenden oberen Teil des Beutels über den Rand des Gefäßes krempeln.

Probenentnahme

  • Wabe lockern und ziehen.
  • Entnahmestelle bienenfrei machen, falls erforderlich. (meist oberer Rand oder Ecke)
  • Mit einem Löffel schabend die Einzelprobe (Futter und Zellwände) entnehmen, dabei Mittelwand nicht zerstören. Möglichst wenig Pollen in die Probe bringen.
  • Unter Zuhilfenahme des zweiten Löffels das Material in den Beutel abstreifen.
  • Beide Löffel in einem zweiten Gefäß abstellen.
  • Wabe zurückhängen, Beute schließen.
  • Bei Bienenflug, alle futterbehafteten Utensilien mit größerem Gefäß abdecken.
  • Entnahme der zweiten Einzelprobe.
  • Wenn die Sammelprobe vollständig ist, Einweg-Handschuhe abstreifen.
  • Gefrierbeutel „luftarm“ fest verknoten.
  • Eintrag des Namen des Imkers/der Imkerin und der Probe-Nummer auf der Rückseite des Protokolls, letzte Spalte)
  • Gegebenfalls nächste Sammelprobe, neuer Beutel, saubere Löffel.

Sonderfall AFB-Verdacht

Werden auf einer Wabe klinisch verdächtige Zeichen der Amerikanischen Faulbrut gesehen, so sollte diese Wabe nicht beprobt werden. Sie ist zu entnehmen, der verdächtige Bereich durch Einstecken eines abgebrochenen Streichholzes o.ä. zu kennzeichen. Dem Veterinäramt ist der Verdacht sofort zu melden. Die verdächtige Wabe ist dabei im dichten Plastikbeutel mit dem Untersuchungsprotokoll zusammen zu überbringen.

Abschluss

  • Überprüfen aller Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Proben-Beutel sollen außen sauber sein, nicht kleben. Beutel in Beutel ist nicht gestattet.
  • Evtl. Protokoll für die eigenen Unterlagen kopieren. Eigene Notizen nur auf der Kopie fertigen.
  • Probe(n) und Protokoll(e) bald an das Veterinäramt geben. Dabei mehrere Proben einer Imekrei und zugehörige Protokolle in einer Umverpackung zusammenfassen.
  • Literatur: mehrere Info-Blätter des Bieneninstituts Celle
  • bei Rückfragen: direkt an den Gesundheitswart oder an das Veterinäramt

Kostenregelung (Stand 2015)

Soweit im 1. und 2. Jahr ein Probenehmer beteiligt ist, erhält dieser eine Pauschale von 10 Euro (Fahrkosten, Telefon, usw.) und 2 Euro je Sammelprobe. Diese Kosten entstehen auch, wenn ein Probenehmer Sammelproben im Rahmen des ansonsten kostenfreien AFB-Monitorings zieht. Die Kosten für klinische Untersuchungen bzw. Nachuntersuchungen betragen 10 Euro pauschal und 1 Euro je Volk.
Die Untersuchung beim Bieneninstitut kostet ca. 25 Euro je Sammelprobe (von bis zu 12 Völkern), die die Kasse des Kreisimkervereins Lüneburg von 1875 e.V. entsprechend der Einzugsermächtigung vom Konto der Imkerei abbucht und an das Bieneninstitut überweist. Davon erhält die Imkerei voraussichtlich ca. 15 Euro je Sammelprobe aus staatlichen Fördermitteln ca. 9 Monate später zurück. Es ist zu erwarten, dass diese Förderung weiterläuft, gleichwohl ist mit dem Beteiligungsbescheid ein Finanzierungsvorbehalt verbunden.