AFB Futterkranzproben 2024/2025

Seit 2005 ist im Landkreis Lüneburg kein Fall von Amerikanischer Faulbrut (AFB) mehr aufgetreten ,
trotzdem ist das Bewusstsein der Imkerinnen und Imker noch für die von der AFB ausgehenden
Gefahren für unsere Bienen vorhanden, denn die AFB ist keineswegs erloschen. So gibt es zur Zeit
(September 24) etwa 68 aktive Fälle in der BRD, davon 4 in Niedersachsen ( 2 in Harburg, 1 in Gifhorn
und 1 Fall in Nienburg), keiner in Hamburg und 4 in Schleswig-Holstein (aktuelle Daten TSIS ).
Neben vorbeugenden Maßnahmen wie Bauerneuerung, Kauf von Bienenvölkern nur mit amtlichem
Gesundheitszeugnis, Reinigung von zugekauften, benutzten Beuten, Einlogieren gefangener
Schwärme auf Mittelwänden, Sanierung von aufgelassenen Bienenständen lassen viele Imkerinnen
und Imker im Landkreis Lüneburg jährlich eine erhebliche Anzahl von Futterkranzproben ihrer
Bienenvölker auf AFB-Sporen untersuchen. Diese Vorsorgeuntersuchung kann frühzeitig, lange vor
dem klinischen Ausbruch, den Kontakt der Bienenvölker zu Faulbrutsporen anzeigen. Beim Nachweis
eines geringen Sporenbefalls können Völker relativ leicht saniert werden. Gleichzeitig gibt es einen
Hinweis auf das Vorhandensein eines Infektionsherdes, der zu suchen und zu sanieren ist.
Ein negatives Ergebnis ist Grundlage für ein Gesundheitszeugnis, den Verkauf von Bienenvölkern
oder Königinnen oder der Wanderung.
Auch in diesem Jahr organisiert der Imkerverein gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreises
Lüneburg eine geförderte Aktion zur Untersuchung von Futterkranzproben auf AFB-Sporen.
Bienenhalterinnen und Bienenhalter nehmen die Futterkranzproben ohne Voranmeldung beim
Veterinäramt. Für die Abgabe der Futterkranzproben beim Veterinäramt des Landkreis Lüneburg
wird das überarbeitete Formblatt genutzt. Es kann hier von unserer Homepage heruntergeladen
werden.
Unabhängig von dieser Aktion können Imkerinnen und Imker jederzeit Futterkranzproben unter
Nutzung des Formulares des LAVES-Bieneninstitutes nach Celle zur Untersuchung schicken.

Antrag Futterkranzprobe 2024-2025

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Um das Verfahren zu vereinfachen und dem Datenschutz zu genügen, sind keine Vorab- Anmeldungen beim Veterinäramt mehr erforderlich. Auch personalisierte, standspezifische Protokollbögen entfallen. Das Formular wird zur Abgabe von Futterkranzproben über das Veterinäramt zur Untersuchung beim LAVES-Bieneninstitut in Celle genutzt. Es kann aber auch genutzt werden, um Unterstützung bei der Probenahme zu erbitten. Dazu ist dann nur das Adressfeld auszufüllen und das entsprechende zweite Textfeld anzukreuzen.
Im Standardfall, zur Abgabe der Proben zur Untersuchung, sind alle Felder zu Namen, Adresse usw. auszufüllen, die gewünschten Textfelder auszuwählen und anzukreuzen (eigenständige Probenahme, Gesundheitszeugnis, Teilnahme am Monitoring). Die Zahl der abgegebenen Probenbeutel ist in das
vorgesehene Feld einzutragen.
Weiterhin ist die Datenschutzvereinbarung in der Mitte der Seite zur Kenntnis zu nehmen und die Bankverbindung vollständig einzutragen.

Nach den Probenahmen und dem vollständigen Ausfüllen und mehrfachen Unterschreiben des Formulars können die Futterkranzproben beim Veterinäramt abgegeben oder dorthin geschickt werden.

 

Probenahme

Die 3 Liter Gefrierbeutel für die Futterkranzproben sind mit wasserfestem Filzschreiber im unteren Drittel mit der Bezeichnung zu beschriften. Dann kann Probenmaterial (Futterkranzmaterial) von maximal 12 Bienenvölkern in einen Beutel gefüllt werden. Eine Sammelprobe soll mindestens 100 g Untersuchungsmaterial bei etwa gleichen Anteilen von den jeweiligen Völkern enthalten.
Wabenflächen mit Pollen sollten bei der Entnahme gemieden werden, von allen Bienenvölkern sind Proben zu nehmen. Die gefüllten Probebeutel sind durch Verknoten im oberen Drittel sicher zu verschließen.
Die Bezeichnungen der Probebeutel sind auf der Rückseite des Formulars zusammen mit dem zugehörigen Entnahmedatum und den zugehörigen Standorten der beprobten Bienenvölker zeilenweise einzutragen. Für die Abrechnung wird die Gesamtzahl der zur Untersuchung abgegebenen Probenbeutel in das vorgesehene Feld auf der Vorderseite des Formulars eingetragen.

Abgabe der Proben

Die genommenen Futterkranzproben können zusammen mit dem vollständig ausgefüllten aktuellen
Formular in einem größeren, offenen Gefrierbeutel beim Veterinäramt am Trichinenfenster
abgegeben werden.
–>Trichinenfenster
Eingang G, dann der Beschilderung folgen
Derzeitige Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben oder Futterkranzproben
Montag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Aktuelle Öffnungszeiten auf der Internetseite des Landkreises: Öffnungszeiten Trichinenfenster
Die Proben können gut verpackt auch per Post an das Veterinäramt geschickt werden.
Landkreis Lüneburg, FD 40 Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele von uns fragen sich, warum eine Futterkranzprobe entnommen werden soll.

Aber wer für die Bienengesundheit einen kleinen Beitrag leisten möchte, der sollte dieses tun.

Besonders Wanderimker, wie Rückkehrer aus der Heide, sind gefährdet und sollten sich an die Anfangssymptome der AFB, wie zum Beispiel eingefallene Zelldeckel, erinnern und bei Auftreten derartiger Symptome das Veterinäramt des Landkreises kontaktieren, da bereits bei Verdacht eine Anzeigepflicht besteht. Regelmäßige Bauerneuerung, eine wichtige Vorbeugung gegen verschiedene Brutkrankheiten der Bienen, ist gute imkerliche Praxis und sollte für jeden Imker selbstverständlich sein.
Neben der regelmäßigen Bauerneuerung, den Futterkranzproben und dem Zukauf nur mit Gesundheitszeugnis ist als weitere Vorsorgemaßnahme die Reinigung und Desinfektion von Beuten und Rähmchen zu nennen. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, wenn gebrauchte, zugekaufte Rähmchen und Beuten in Benutzung genommen werden sollen.

Zeitpunkt

  • Herbst/Winter; mind. 2 Wochen nach Ende der Einfütterung
  • Frühjahr; nach der Auswinterung bis kurz vor der ersten Massentracht
  • Wenn das Ergebnis für den Nachweis der Bienengesundheit genutzt werden soll, darf die Beprobung erst nach dem 1. September erfolgen (Bienenseuchen-VO).
  • Im Landkreis Lüneburg werden die Futterkranzproben frühestens im Oktober / besser Anfang November genommen- dann findet normalerweise keine Räuberei mehr statt.

Probenumfang

  • Sammelprobe von max. 12 Völkern, insgesamt 150 g
  • auch standübergreifend möglich
  • Die Völker sollten mit etwa gleichen Mengen an der Sammelprobe beteiligt sein.
    (z.B. 10 Völker mit je 15 g = 150 g, 3 Völker mit je 50 g = 150 g)

Entnahmestelle

  • in der Nähe des Brutnestes bzw. des Sitzes der Wintertraube
  • wenn vorhanden: von einer bebrüteten Wabe
  • Vorrangig von verdeckelten Honigresten, da sonst die Probe vom verarbeiteten Winterfutter ist.
  • Entnahme auch von neuem Bau möglich

Geräte

  • Stockmeißel, bei milden Wetter auch Feger und Rauch
  • Für jede Sammelprobe 2 saubere Löffel, 1 Gefrierbeutel 3 Liter
  • Edding (wasserfester Filzschreiber), 3 oder mehr Gefrierdosen o.ä. Gefäße
  • 1 Paar Einweghandschuhe für jede Sammelprobe
  • Wasser und Handtuch, größere Abdeckgefäße

Verfahren der Probenahme im Landkreis Lüneburg

1. Jahr:
Im Auftrag des Veterinäramtes nimmt ein Imker (Probenehmer) die Probe/n nach Terminabsprache

2. Jahr:
Nach Terminabsprache sucht der Probenehmer die Imkerei auf und gibt dem Imker nur erläuternde Hinweise bei der Probenahme. (keine aktive Hilfe)

3. Jahr und folgende:
Auf Antrag können Imker/Innen bei den eigenen Völkern die Probe selbst nehmen und liefern diese mit Protokoll beim Veterinäramt ab. Zur erstmaligen Selbstbeprobung erhalten die Imkereien ausführliche schriftliche Hinweise.

Vorbereitung

  • Skizze des Standes auf der ersten Seite des Protokollboges fertigen. Perspektive: vor dem Flugloch stehend oder aus der Vogelperspektive
  • Auf der Skizze die Beuten durchnummerieren, links beginnend.
  • Auf der Rückseite des Protokollbogens werden die Völker-Nummern (von der Seite 1) in der ersten Spalte eingetragen.
  • Planung der Gruppenbildung für mehrere Sammelproben, wenn die Völkerzahl des Standes über 12 liegt.
  • Gefrierbeutel mit Edding beschriften. Am unteren Rand mit dem Namen des Imkers/der Imkerin und der Nr. der Sammelprobe. Die Nummern der Sammelproben einer Imkerei sind fortlaufend und beginnend mit der „1“ zu versehen.
  • Den Gefrierbeutel in ein bruchsicheres Gefäß stecken und den überstehenden oberen Teil des Beutels über den Rand des Gefäßes krempeln.

Probenentnahme

  • Wabe lockern und ziehen.
  • Entnahmestelle bienenfrei machen, falls erforderlich. (meist oberer Rand oder Ecke)
  • Mit einem Löffel schabend die Einzelprobe (Futter und Zellwände) entnehmen, dabei Mittelwand nicht zerstören. Möglichst wenig Pollen in die Probe bringen.
  • Unter Zuhilfenahme des zweiten Löffels das Material in den Beutel abstreifen.
  • Beide Löffel in einem zweiten Gefäß abstellen.
  • Wabe zurückhängen, Beute schließen.
  • Bei Bienenflug, alle futterbehafteten Utensilien mit größerem Gefäß abdecken.
  • Entnahme der zweiten Einzelprobe.
  • Wenn die Sammelprobe vollständig ist, Einweg-Handschuhe abstreifen.
  • Gefrierbeutel „luftarm“ fest verknoten.
  • Eintrag des Namen des Imkers/der Imkerin und der Probe-Nummer auf der Rückseite des Protokolls, letzte Spalte)
  • Gegebenfalls nächste Sammelprobe, neuer Beutel, saubere Löffel.

Sonderfall AFB-Verdacht

Werden auf einer Wabe klinisch verdächtige Zeichen der Amerikanischen Faulbrut gesehen, so sollte diese Wabe nicht beprobt werden. Sie ist zu entnehmen, der verdächtige Bereich durch Einstecken eines abgebrochenen Streichholzes o.ä. zu kennzeichen. Dem Veterinäramt ist der Verdacht sofort zu melden. Die verdächtige Wabe ist dabei im dichten Plastikbeutel mit dem Untersuchungsprotokoll zusammen zu überbringen.

Abschluss

  • Überprüfen aller Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Proben-Beutel sollen außen sauber sein, nicht kleben. Beutel in Beutel ist nicht gestattet.
  • Evtl. Protokoll für die eigenen Unterlagen kopieren. Eigene Notizen nur auf der Kopie fertigen.
  • Probe(n) und Protokoll(e) bald an das Veterinäramt geben. Dabei mehrere Proben einer Imekrei und zugehörige Protokolle in einer Umverpackung zusammenfassen.
  • Literatur: mehrere Info-Blätter des Bieneninstituts Celle
  • bei Rückfragen: direkt an den Gesundheitswart oder an das Veterinäramt

Kostenregelung (Stand 2015)

Soweit im 1. und 2. Jahr ein Probenehmer beteiligt ist, erhält dieser eine Pauschale von 10 Euro (Fahrkosten, Telefon, usw.) und 2 Euro je Sammelprobe. Diese Kosten entstehen auch, wenn ein Probenehmer Sammelproben im Rahmen des ansonsten kostenfreien AFB-Monitorings zieht. Die Kosten für klinische Untersuchungen bzw. Nachuntersuchungen betragen 10 Euro pauschal und 1 Euro je Volk.
Die Untersuchung beim Bieneninstitut kostet ca. 25 Euro je Sammelprobe (von bis zu 12 Völkern), die die Kasse des Kreisimkervereins Lüneburg von 1875 e.V. entsprechend der Einzugsermächtigung vom Konto der Imkerei abbucht und an das Bieneninstitut überweist. Davon erhält die Imkerei voraussichtlich ca. 15 Euro je Sammelprobe aus staatlichen Fördermitteln ca. 9 Monate später zurück. Es ist zu erwarten, dass diese Förderung weiterläuft, gleichwohl ist mit dem Beteiligungsbescheid ein Finanzierungsvorbehalt verbunden.

Wie bereits bei der Herbstversammlung am 27. Oktober 2024 mitgeteilt, gibt es durch Änderungen bzgl. der Beantragung der Fördergelder für die Futterkranzproben und Honigproben vorläufig keine Genehmigungen für die Zuschüsse des Ministeriums.
Eine Entscheidung wird voraussichtlich erst im neuen Jahr zu erwarten sein. Sollte diese Förderung weiterlaufen, wird der entsprechende Betrag erstattet und auf das angegebene Konto überwiesen. Alle Proben, die vor der Genehmigung abgesendet werden, erhalten keine Förderung
Gleichwohl ist, wie auch in den Vorjahren, mit dem Beteiligungsbescheid ein Finanzierungsvorbehalt verbunden.