Änderung Abrechnungsprozess Bienen-Journal

Der bisherige Abrechnungsprozess des Deutschen Bienen-Journals für die Mitglieder Ihres Vereins (sog. Vereinsabonnements) war bisher immer recht aufwendig und umständlich. Es freut uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass wir künftig das Procedere stark vereinfachen werden.
Bestellungen, Kündigungen sowie die Bezahlung der Vereins-Abonnements erfolgen vom 01.10.2023 an direkt zwischen Verlag und Abonnenten, z.B. hier: www.shop.bienenjournal.de/Verein
Ihre bisherigen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang entfallen vollends. Zu diesem Datum werden alle Abonnenten, die das Deutsche Bienen-Journal zu Vereinskonditionen beziehen, unsererseits auf Direktbezahlung beim Verlag umgestellt. Dabei bleiben die Sonderkonditionen sowie bestehenden Rechnungsläufe erhalten.

Amerikanische Faulbrut – Futterkranzproben

Seit 2005 ist im Landkreis Lüneburg kein Fall von Amerikanischer Faulbrut (AFB) mehr aufgetreten , trotzdem ist doch das Bewusstsein der Imkerinnen und Imker für die von der AFB ausgehenden Gefahren vorhanden, denn die AFB ist keineswegs erloschen. So gibt es zur Zeit etwa 156 aktive Fälle in der BRD, davon 32 in Niedersachsen und 15 in Schleswig-Holstein. Einige AFB-Fälle liegen in Nachbarkreisen.
Neben vorbeugenden Maßnahmen wie Bauerneuerung, Kauf von Bienenvölkern nur mit amtlichem Gesundheitszeugnis, Reinigung von zugekauften, benutzten Beuten, Einfangen von Schwärmen, Sanierung von aufgelassenen Bienenständen werden vorsorglich jährlich eine erhebliche Anzahl von Futterkranzproben auf Sporen untersucht. Ein negatives Ergebnis ist Grundlage für ein Gesundheitszeugnis.
Die Protokollbögen dazu werden am 08.10.20 beim Klönabend verteilt, beziehungsweise Ihnen anders zugestellt.
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Amerikanische Faulbrut – Sperrbezirke aktuell

Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig und befällt lediglich Bienen. Für Menschen ist die Bienenkrankheit völlig ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Bienen ist unschädlich. Präventiv sind alle Imker verpflichtet, ihre Bienenvölker beim Kreisveterinäramt zu melden.

Aktuelles Verpackungsgesetz greift zum 1.1.2019

Hobby-Imker sind befreit – offizielle Einordnung des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Verpackungen ist nun veröffentlicht.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt nun offiziell die Position des Deutschen Imkerbundes: Imker mit bis zu 30 Völkern sind im Sinne des Verpackungsgesetzes nicht gewerbsmäßige Inverkehrbringer, z. B. bei der Honigvermarktung und somit von den Pflichten befreit.
Dazu veröffentlicht die Zentrale Stelle einen FAQ zum Thema „Wann liegt „gewerbsmäßiges“ Inverkehrbringen im Sinne des Verpackungsgesetzes vor?“. Anhand eines Fallbeispiels wird auf Seite 3 dieser Veröffentlichung konkret auf die Imkerei Bezug genommen.
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Erweiterte Bestellmöglichkeiten für Gewährverschlüsse

Um den Imkereien mit geringerem Honigabsatz entgegenzukommen, bietet der D.I.B. als weiteren Service für seine Mitglieder ab der Druckserie November (Bestellannahmefrist bis 15.11.2018) eine Reduzierung der Mindestbestellmenge für Gewährverschlüsse (GV) mit Adresseneindruck an.
Mehr Informationen finden Sie in diesem Dokument.

Gutes Management bewahrt vor Wachsproblemen
Gutes Management bewahrt vor Wachsproblemen zum Herunterladen