AFB-Bekämpfung Futterkranzproben Gesundheitszeugnisse

Für das Verbringen oder Verkaufen von Bienenvölkern oder auch das Verkaufen von Bienenköniginnen ist häufig zwingend ein Gesundheitszeugnis nach § 5 der Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben. Dies kann nur ausgestellt werden, wenn eine Untersuchung auf AFB-Sporen in einem akkreditierten Labor mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist.
Auch im Rahmen der AFB-Prophylaxe ist es sinnvoll, wenn jeder Bienenhaltende jährlich Futterkranzproben auf AFB-Sporen untersuchen lässt.
Für das Ausstellen der Gesundheitszeugnisse ist hier der Fachdienst 40 des Landkreises Lüneburg zuständig. Um die Übersichtlichkeit des Verfahrens zu gewährleisten, ist es sinnvoll, dass die Bienenhaltenden die Proben zusammen mit geeigneten Protokollbögen beim Veterinäramt des Landkreises abgeben und die Proben von dort zu dem für derartige Untersuchungen geeigneten und zugelassenem Labor des LAVES in Celle zur Untersuchung auf AFB-Sporen gesendet werden.

AFB Futterkranzproben 2026/2027

Entnahme der Futterkranzproben ab 01. September 2026

Seit 2005 ist im Landkreis Lüneburg kein Fall von Amerikanischer Faulbrut (AFB) mehr aufgetreten, trotzdem ist das Bewusstsein der Imkerinnen und Imker noch für die von der AFB ausgehenden Gefahren für unsere Bienen vorhanden, denn die AFB ist keineswegs erloschen. So gibt es zur Zeit etwa 98 aktive Fälle in der BRD (BRD 14.06.26).
Neben vorbeugenden Maßnahmen wie Bauerneuerung, Kauf von Bienenvölkern nur mit amtlichem Gesundheitszeugnis, Reinigung von zugekauften, benutzten Beuten, Einlogieren gefangener Schwärme auf Mittelwänden, Sanierung von aufgelassenen Bienenständen lassen Imkerinnen und Imker im Landkreis Lüneburg jährlich eine erhebliche Anzahl von Futterkranzproben ihrer Bienenvölker auf AFB-Sporen untersuchen. Diese Vorsorgeuntersuchung kann frühzeitig, lange vor dem klinischen Ausbruch, den Kontakt der Bienenvölker zu Faulbrutsporen anzeigen. Beim Nachweis eines geringen Sporenbefalls können Völker relativ leicht saniert werden. Gleichzeitig gibt es einen Hinweis auf das Vorhandensein eines Infektionsherdes, der zu suchen und zu sanieren ist.
Ein negatives Ergebnis bei der Futterkranzprobe ist Grundlage für ein Gesundheitszeugnis, das für den Verkauf von Bienenvölkern oder Königinnen oder für ein Verbringen von Bienen über die Kreisgrenze erforderlich ist.
Auch in diesem Jahr wird von Imkerinnen und Imkern gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreis Lüneburg eine Aktion zur Untersuchung von Futterkranzproben auf AFB-Sporen durchgeführt. Diese Aktion dient auch dazu, die Förderung der EU und des Landes Niedersachsen für die Untersuchung von Honig auf Krankheitserreger zu nutzen. Aufgrund geänderter Förderbedingungen beginnt sie jetzt am 01. September 2026 und nicht erst im Oktober.
Bienenhalterinnen und Bienenhalter nehmen die Futterkranzproben ohne Voranmeldung beim Veterinäramt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, werden die Futterkranzproben beim Veterinäramt des Landkreis Lüneburg unter Nutzung unseres Formulars abgegeben. Es kann HIER von unserer Homepage heruntergeladen werden.

Formular des Imkerverein Lüneburg

Um das Verfahren zu vereinfachen und dem Datenschutz zu genügen, sind keine Vorab- Anmeldungen für die Entnahme von Futterkranzproben beim Veterinäramt mehr erforderlich. Auch personalisierte, standspezifische Protokollbögen entfallen.
Das Formular wird zur Abgabe der Futterkranzproben beim Veterinäramt zur Untersuchung beim LAVES in Celle genutzt. Es kann aber auch genutzt werden, um Unterstützung bei der Probenahme zu erbitten. Dazu ist dann nur das Adressfeld auszufüllen und das entsprechende zweite Textfeld anzukreuzen.
Im Standardfall, zur Abgabe der Proben zur Untersuchung, sind alle Felder zu Namen, Adresse usw. auszufüllen, die gewünschten Textfelder auszuwählen und anzukreuzen (eigenständige Probenahme, Teilnahme am Monitoring).
Wenn ein kostenpflichtiges Gesundheitszeugnis gewünscht wird, (Verkauf von Bienenvölkern oder Königinnen oder Wanderung) ist unbedingt das entsprechende Kästchen anzukreuzen.
Die Zahl der abgegebenen Probenbeutel ist in das vorgesehene Feld einzutragen Weiterhin ist die Datenschutzvereinbarung in der Mitte der Seite zur Kenntnis zu nehmen und die Bankverbindung vollständig einzutragen.
Nach den Probenahmen und dem vollständigen Ausfüllen und mehrfachen Unterschreiben des Formulars können die Futterkranzproben beim Veterinäramt abgegeben oder dorthin geschickt werden.

Probenahme

Die 3 Liter Gefrierbeutel für die Futterkranzproben sind mit wasserfestem Filzschreiber im unteren Drittel mit der Bezeichnung zu beschriften. Dann kann Probenmaterial (Futterkranzmaterial) von maximal 12 Bienenvölkern in einen Beutel gefüllt werden.
Eine Sammelprobe soll mindestens 100 g Untersuchungsmaterial bei etwa gleichen Anteilen von den jeweiligen Völkern enthalten. Wabenflächen mit Pollen sollten bei der Entnahme gemieden werden, von allen Bienenvölkern sind Proben zu nehmen. Die gefüllten Probebeutel sind durch Verknoten im oberen Drittel sicher zu verschließen.
Die Bezeichnungen der Probebeutel sind auf der Rückseite des Formulars zusammen mit dem zugehörigen Entnahmedatum und den zugehörigen Standorten der beprobten Bienenvölker zeilenweise einzutragen. Für die Abrechnung wird die Gesamtzahl der zur Untersuchung abgegebenen Probenbeutel in das vorgesehene Feld auf der Vorderseite des Formulars eingetragen. Abgabe der Proben Die genommenen Futterkranzproben können zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular in einem größeren, offenen Gefrierbeutel beim Veterinäramt am Trichinenfenster abgegeben werden.

Trichinenfenster: Eingang G, dann der Beschilderung folgen
Derzeitige Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben oder Futterkranzproben:
Montag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Aktuelle Öffnungszeiten auf der Internetseite des Landkreises: Öffnungszeiten Trichinenfenster
Landkreis Lüneburg, FD 40 Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg

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