Bienenwanderung im Landkreis Lüneburg: So funktioniert die Anmeldung

Sie planen, mit Ihren Bienenvölkern zur Trachtenzeit im Landkreis Lüneburg zu wandern? Damit der Prozess reibungslos verläuft, beachten Sie bitte den folgenden Ablauf und die notwendigen Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Wanderung
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen folgende Punkte geklärt sein:

  • Standplatz: Sie benötigen die ausdrückliche Genehmigung des Grundstücksbesitzers sowie eine Absprache über den genauen Aufstellplatz.
  • Gesundheitsnachweis: Ein aktuelles Gesundheitszeugnis ist zwingend erforderlich.
    • Sonderregelung: Für Imker*innen aus dem Landkreis Lüneburg reicht ein Nachweis über Sporenfreiheit (Befund: 0) aus.

In 3 Schritten zur Wandergenehmigung
Der Genehmigungsprozess erfolgt über den offiziellen Wanderantrag und wird in dieser Reihenfolge bearbeitet:

  1. Ortswanderwart kontaktieren:
    Reichen Sie den Antrag zuerst bei dem für Ihr Zielgebiet zuständigen Ortswanderwart ein. Dieser prüft das Vorhaben und vermerkt seine Zustimmung oder Ablehnung auf Seite 2 des Formulars.
  2. Einreichung beim Veterinäramt:
    Nach der Zustimmung durch den Ortswanderwart senden Sie den unterschriebenen Antrag an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg (z. Hd. Frau Heyen oder Herrn Cordes). Dies kann per Post oder E-Mail erfolgen.
  3. Erteilung der Genehmigung:
    Das Veterinäramt prüft den Antrag final. Die Genehmigung (Seite 3) wird Ihnen vorab per E-Mail und anschließend im Original per Post zugestellt.

Wichtig: Erst mit dem Siegel und der Unterschrift des Veterinäramts sowie der finalen Erteilung durch den Kreiswanderwart ist die Wanderung offiziell genehmigt.


Formulare & Kontakt
Download: Antrag für die Bienenwanderung (PDF)

Zuständigkeit: Veterinäramt Landkreis Lüneburg


Das Verstellen der Bienen (z.B. bei der Ablegerbildung) wird dem Veterinäramt formlos (schriftlich) gemeldet unter Angabe des Standortes (ggf. Kartenausschnitt). Die Bienengesundheit muss amtlich festgestellt sein.
Zwischen Ständen, die mit Bienen besetzt sind, ist das Verstellen von Völkern jederzeit ohne Meldung möglich, wenn die Bienengesundheit nachgewiesen ist.

Beachten Sie:
Eine Bienenwanderung ist immer dann gegeben, wenn die Heimatstände verlassen werden. Heimatstände sind die Stände, die im Winter besetzt sind.


Ortswanderwarte in Hansestadt und Landkreis
Stadt Lüneburg – Andreas Herbst, Lüneburg, Tel.: 04131/840683

Samtgemeinde Ilmenau – NN
Adendorf und Samtgemeinde Scharnebeck – Torben Dankmeyer, Mobil.: 0157/88537441
Amelinghausen – Heinz Martin, Tel.: 04132/1711
Samtgemeinde Bardowick – Michael Gäbel, Tel.: 04133/224470
Stadt Bleckede – Björn Evers
Samtgemeinde Dahlenburg – Björn Evers
Samtgemeinde Gellersen – NN
Samtgemeinde Ostheide – Henning Gause
Amt Neuhaus – Reinhold Flint

Diese Webseite organisiert eine kostenlose Vernetzung von Obstbauern und Landwirten mit Imkern, um Bestäubungsleistungen zu vereinbaren. Der Imker profitiert im Gegenzug von Honig,- und Pollenerträgen. Wer diesen Service nutzen will, muss sich erst registrieren. Die Internetadresse lautet: https://www.bienenwanderung.de/

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